Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Veranstaltungen der FVG Riesa mbH
– AGB FVG Riesa mbH –

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen bei denen die Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH, Am Sportzentrum 5, 01589 Riesa (FVG Riesa mbH) Veranstalter oder Ausrichter ist. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB FVG Riesa mbH erkennt der Besucher die AGB FVG Riesa mbH an und unterwirft sich der Haus- bzw. Hallenordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.

  2. Der Kartenpreis ergibt sich aus den veranstaltungsbezogenen Eintrittspreisen. Bei Eintrittskarten mit Kartenpreisermäßigung ist die Berechtigung beim Einlaß auf Verlangen nachzuweisen.

  3. Die in Werbemaßnahmen oder anderen Medien publizierten Angaben zu den Veranstaltungen wie Veranstaltungsort, Veranstaltungstag, Beginn bzw. Preise sind unverbindlich. Das Geltendmachen von Haftungsansprüchen gegen die FVG Riesa mbH ist ausgeschlossen.

  4. Bei Veranstaltungen kommt für zuspätkommende Besucher die veranstaltungsbezogene Einlassregelung zur Anwendung. Die veranstaltungsbezogene Einlaßregelung kann an den Kassen erfragt werden.

  5. Karten von Anrechten berechtigen zum Besuch einer Person pro Veranstaltung innerhalb der Veranstaltungsreihe. Die Übertragung des Anrechtes auf weitere Personen für eine Veranstaltung ist nicht zulässig.

  6. Eintrittskarten ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

  7. Eine Rücknahme (Umtausch oder Rückkauf) der Eintrittskarte ist nicht möglich. Bei Verlust der Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet. Bei Terminverschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist eine Rückgabe der Eintrittskarten nur bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der die Karte erworben wurde. Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises. Im Falle der Absage, Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer geartete Spesen (z. B. Hotel, Anfahrtskosten) ersetzt.

  8. Das Mitbringen von Getränken und Speisen sowie Gegenständen oder Stoffen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, z. B. pyrotechnische Artikel, Dosen, Glas, vermeintliche Wurfgegenstände o. ä., ist untersagt. Das Mitführen von Waffen aller Art ist nicht erlaubt. Bei Einlaßkontrollen kann das Mitführen vorgenannter Gegenstände kontrolliert und vom Veranstalter vorübergehend einbehalten werden.

  9. Für das Rauchverbot gelten die spezifischen Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.

  10. Das Anbringen von Transparenten, Plakate u. a. am und im Veranstaltungsort bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FVG Riesa mbH.

  11. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso wird für abgegebene Garderobenstücke keine Haftung übernommen.

  12. In der Stadthalle „stern“ gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe. Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung nicht mit in die Veranstaltungsräume genommen werden. Weitere Informationen: hier

  13. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie die Benutzung des Handys während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Ausnahmen sind nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsmanagement möglich. Der Karteninhaber erteilt seine Zustimmung, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom ihm gemachten Film- oder Videoaufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung verwendet werden dürfen.

  14. Auf Grund von Fernsehproduktionen bzw. dem Vorhandensein von veranstaltungstechnischen Ausrüstungen kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Der Veranstalter ist bemüht, in solchen Fällen einen gleichwertigen Ersatzplatz dem
    Karteninhaber anzubieten. Ansprüche auf Minderung des Kartenpreises erwachsen dem Karteninhaber daraus nicht.

  15. Gegen Überweisung des zu zahlenden Betrages, incl. Bearbeitungsgebühr, werden Eintrittskarten auf Wunsch auch zugesandt. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung der FVG Riesa mbH bindend.

  16. Die FVG Riesa mbH ist berechtigt, im gesonderten Aushang oder auf andere geeignete Weise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter oder Ausrichter zu verweisen.

  17. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Riesa.

 

Riesa, im Januar 2020

Geschäftsführung